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   VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15   

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https://dejure.org/2016,2604
VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15 (https://dejure.org/2016,2604)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.01.2016 - 9 B 1506/15 (https://dejure.org/2016,2604)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 9 B 1506/15 (https://dejure.org/2016,2604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, EMRK Art. 8
    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, eigenständiges Aufenthaltsrecht, faktischer Inländer, Achtung des Privatlebens, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, Auslandsaufenthalt, Verwurzelung, Entwurzelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 5; EMRK Art. 8 Abs. 1
    FAKTISCHER INLÄNDER; INTEGRATION; RECHT AUF ACHTUNG DES PRIVATLEBENS; VERWURZELUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 492
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15
    Zwar können sich Ausreisehindernisse im Sinne der von ihm angeführten Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, insbesondere aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (s. Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 25 AufenthG, Rn. 108; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris, Rn. 5, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 2 S 86.11

    Beschwerde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Erteilung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15
    Das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (s. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2011 - OVG 2 S 86.11 -, juris, Rn. 7 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15
    Einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung kommt aber eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 19.03.2012 - 8 LB 5/11 -, Rn. 43, juris, m.w.N. aus der Rspr. und der Lit.; s. auch Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 -, juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15
    Das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (s. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2011 - OVG 2 S 86.11 -, juris, Rn. 7 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, juris, Rn. 21).
  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15
    Einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung kommt aber eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 19.03.2012 - 8 LB 5/11 -, Rn. 43, juris, m.w.N. aus der Rspr. und der Lit.; s. auch Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 -, juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15
    Zwar können sich Ausreisehindernisse im Sinne der von ihm angeführten Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, insbesondere aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (s. Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 25 AufenthG, Rn. 108; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris, Rn. 5, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).
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